Sauerländer Motorrad Reisen
Logo Bikers WorldKlein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung / Reiseleistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sind den angebotenen Motorradreisen / Tagestouren zu entnehmen. Darüber hinausgehende Leistungen werden von „Sauerländer Motorradreisen“ nicht übernommen. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Motorradreise / Tagestour bestellt und zugesagt ist. Der Besteller / Anmeldende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von Ihm angemeldeten Teilnehmern. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und „Sauerländer Motorradreisen“ dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
Buchungen / Reservierungen nehmen wir nur schriftlich entgegen und werden erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden, sofern vor dem Anreisetag noch mindestens 10 Tage besteht.

2. Mindestteilnehmeranzahl / Rücktritt durch „Sauerländer Motorradreisen“
„Sauerländer Motorradreisen“ behält sich vor: Rücktritt bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichung einer Mindestteilnehmerzahl und bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn „Sauerländer Motorradreisen“ die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten müsste.

3. Zahlung
Es besteht keine Erbringung der Reiseleistung durch „Sauerländer Motorradreisen“ sollte eine Anzahlung bzw. die Zahlung des Gesamtreisepreises nicht erfolgen. Bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines gem. § 651 k Abs. 3 BGB, wird eine Anzahlung von 20% des gesamten Reisespreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern keine anders lautenden Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Sollten die Zahlungen nicht innerhalb der Fristen erfolgen, besteht kein Anspruch auf die gebuchte Reiseleistung und „Sauerländer Motorradreisen“ ist berechtigt die Reise zu stornieren und eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Maßgebend für Preise und Leistungen sind die im jeweils gültigen Prospekt und gültigen Preislisten ausgewiesenen Preise und Leistungen.

4. Änderung von Veranstaltungsabläufen / Preiserhöhungen
Änderungen und Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtleistung der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, auch wenn die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Den Teilnehmern wird durch „Sauerländer Motorradreisen“ Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich Mitteilung gemacht.

Preiserhöhungen durch „Sauerländer Motorradreisen“ sind berechtigt, sollten nach Vertragsabschluß Preise aufgrund behördlicher Gebühren, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben erhöht werden. Eine Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn zwischen Abschluß des Vertrages und Beginn der Reise mindestens 4 Monate liegen. Die Teilnehmer werden unverzüglich in Kenntnis gesetzt, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt.

Die Teilnehmer sind berechtigt, bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der veränderten Konditionen der Reise, ohne Reiserücktrittsgebühren von der gebuchten Reise zurückzutreten.

5.Rücktritt, Umbuchungen, Nichtinanspruchnahme von Leistungen, außergewöhnliche Umstände
Der/die Reiseteilnehmer kann/können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Leistung zurücktreten. Statt seiner Teilnahme kann ein Dritter als Ersatz an der Reise teilnehmen, insofern er sich an die abgeschlossenen vertraglichen Bedingungen des ausscheidenden Teilnehmers bindet.

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
Rücktritte bis  90 Tage         vor Reisebeginn 30,- € Bearbeitungsgebühr pro Teilnehmer
Rücktritte ab 89. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
Rücktritte ab 44. Tag    1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
Rücktritte oder Nichterscheinen am Reisebeginn   100% des Reisepreises
Wird die Reise durch nicht vorhersehbare höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl „Sauerländer Motorradreisen“ als auch der/die Reisteilnehmer von der gebuchten Reise zurücktreten.

6. Teilnehmer-Zusicherung, Haftung, Beanstandungen, Mitwirkungspflicht, Beachtung von Anweisungen
Der/die Teilnehmer sichert/sichern zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass er/sie an der Reise auf eigene Gefahr mit seinem/n Motorrad/Motorrädern teilnimmt/teilnehmen. Das/die Motorrad/Motorräder muß/müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem/n Zustand sein. Es gelten die Regeln und Gesetze der StVO und STVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der/die Teilnehmer ist/sind für die Einhaltung der StVO und StVZO selbst verantwortlich und sichert/sichern zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung teilzunehmen und dass er/sie bei guter gesundheitlicher Verfassung ist/sind.
Der/die Teilnehmer erklärt/en durch Unterschrift, dass er/sie an der Reise auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teilnimmt und im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für alle Sach – und Personenschäden haftet, die er/sie Mitreiseisenden oder Dritten zufügt. Er/Sie übernimmt/übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihm/Ihren eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen -, Sach – und Folgeschäden) und sorgt/sorgen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er/Sie verzichtet/en gegenüber „Sauerländer Motorradreisen“, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen der/des Teilnehmer/s erklärt. Der/die Unterzeichnet/en stellt „Sauerländer Motorradreisen“ und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von Ihr verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch „Sauerländer Motorradreisen“ bleibt davon unberührt. Soweit „Sauerländer Motorradreisen“ die Dienste anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht „Sauerländer Motorradreisen“ lediglich für eine sorgfältige Auswahl, sowie für die übliche Überwachung ein. „Sauerländer Motorradreisen“ übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) „Sauerländer Motorradreisen“ für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ein Schadensanspruch gegenüber Sauerländer Motorradreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Ist „Sauerländer Motorradreisen“ nicht in der Lage die Ursache in einer angemessenen Frist zu beseitigen, so ist die Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb von einem Monat nach Reiseende schriftlich bei Sauerländer Motorradreisen anzuzeigen. Eine Minderung des Reisepreises tritt nicht ein, soweit es der/die Teilnehmer schuldhaft unterlässt/en, den Mangel anzuzeigen. Für eventuell eintretende Naturereignisse, insbesondere Schlechtwetterbedingungen trägt „Sauerländer Motorradreisen“ keine Verantwortung, der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung.

Bei auftretenden Leistungsstörungen ist/sind der/die Teilnehmer verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten.

Reisen/Touren mit dem Motorrad ist eine Reiseform, die von jedem Teilnehmer mehr Mitwirkung verlangt als eine übliche Pauschalreise. Vieles ist nicht vorhersehbar und vorplanbar. Mit dem Verständnis der Reiseteilnehmer bei etwa notwendigen Änderungen wird daher gerechnet.

Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch Sauerländer Motorradreisen nicht an die Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat „Sauerländer Motorradreisen“ das Recht den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Reiseleistungen und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Sollte „Sauerländer Motorradreisen“ oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7. Haftungsverzichterklärung:
Mit der Anmeldung zur Tour/Reise stimmt jeder Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten auf und abseits der Straße voll bewusst. Die Teilnahme an der Tour/Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, das „Sauerländer Motorradreisen“ für Personen-, Sach,- und Vermögensschäden jeder Art nicht haftbar gemacht werden kann. „Sauerländer Motorradreisen“ kann auch nicht für auftretenden Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden. Es ist mit bekannt, das „Sauerländer Motorradreisen“ auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung an der Teilnahme der noch folgenden Tour/Reisetage hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber „Sauerländer Motorradreisen geltend machen, da die Verletzung in meinem eigenen Risikobereich fällt und „Sauerländer Motorradreisen“ die Leistung weiterhin bereitstellt. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der entsprechenden Länder und Strecken zu befolgen und zu beachten, die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour/Reise an mich stellt, verfüge über eine gültige Fahrerlaubnis und bin für das Tragen ausreichender Schutzkleidung selbst verantwortlich.

8. Sonstiges
Bei Klagen gegen „Sauerländer Motorradreisen“ ist der Gerichtsstand Medebach. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

9. Reiserücktrittskosten-Versicherung / Motorrad-Schutzbrief
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, sowie eines Schutzbriefes.

10. Veranstalter
Sauerländer Motorradreisen
Auf dem Hagen 10
59964 Medebach
Tel.: 02982 900633
www.sauerlaender-motorradreisen.de
info@sauerlaender-motorradreisen.de

Sauerländer Motorradreisen · Auf dem Hagen 10 · 59964 Medebach · Telefon: 0 29 82 - 90 06 33
Fax: 0 29 82 - 90 06 33 · Mobil: 0 175 - 36 54 765 · E-Mail: info@sauerlaender-motorradreisen.de